Entwurf Vereinsordnung 4.11.2019_1
Vereinsordnungen
Wichtig: Alle §§ müssen als Ergänzung zur Satzung des Vereins betrachtet
werden und es darf keinen Widerspruch zu Satzungsbestimmungen geben.
Satzungsbestimmungen haben gegenüber den Bestimmungen dieser Vereinsordnungen
Vorrang.
Männer und Frauen werden von dieser Vereinsordnung
gleichermaßen angesprochen. Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit des Textes
wird in dieser Vereinsordnung durchgängig die maskuline Form verwendet.
Nr. 1:
Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Diese
Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann
nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
1.
Die
Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und
Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2.
Die
beschlossenen Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem
der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch
ein anderer Termin festgelegt werden.
§3 Beiträge
Folgende Mitgliedsbeiträge wurden von der Mitgliederversammlung ab dem Jahr 2010
beschlossen:
Beitrags-klasse |
Mitgliedsform |
Beitragshöhe |
01 |
Erwachsene
über 18 Jahre, welche nicht unter Beitragsklasse 03 fallen |
35 EUR |
02 |
Kinder und Jugendliche (Schüler; Studenten und Auszubildende bis zum 18.
Lebensjahr) |
0,- € |
03 |
Partnerbeitrag - Erwachsene ermäßigt |
25 EUR |
04 |
Ehrenmitglieder |
0,- € |
In dem
Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Unfallversicherung des Schwäbischen
Chorverbandes enthalten.
Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel zum 01.06. des Jahres auf das
Vereinskonto per SEPA Lastschrift abgebucht. Beitragseinzüge nach
Rücklastschriften erfolgen zum 01.08. und 01.10. des Jahres.
Die Liederkranz-Beitragseinzüge sind an der Angabe der Vereinsmitgliedsnummer
(Mandatsreferenz) und der Gläubigeridentifikationsnummer auf der Lastschrift zu
erkennen.
§4 Gebühren
Der
Vorstand legt die Gebühren fest. So kann z.B. für den Verleih / die Nutzung von
Vereinseigentum eine entsprechende Leihgebühr sowie Sicherheit (Kaution)
gefordert werden.
§5. Umlagen
Durch
die Mitgliederversammlung können ggf. nach Erfordernis z.B. für
Festveranstaltungen, Konzertreisen, Vereinsausflüge, zeitlich befristete
Projekte, Sänger-Fortbildungen usw. Umlagen beschlossen werden.
§ 6 Spendenkonto
Bank: Vereinigte Volksbanken
BLZ/BIC: GENODES1BBV
Konto/IBAN: DE55 6039 0000 0714 3520 20
§7 Beitrittsformular
Aktuelles Beitrittsformular mit Datenschutzerklärung inklusive Bild- und
Tonrechte ist auf der Vereins-Homepage unter
www.Liederkranz-Walddorf.de abrufbar.
Nr. 2:
Ehrungsordnung
(Ehrungskatalog)
1. Grundsätze
Diese Ehrungsordnung (Ehrungskatalog) ist nicht Bestandteil der
Vereinssatzung. Sie regelt die Ehrungen der aktiven und fördernden/passiven
Mitglieder und listet diese zusammengefasst auf.
Satzungsbestimmungen haben gegenüber den Bestimmungen dieser Vereinsordnung
Vorrang.
2. Ehrungen bei persönlichen Jubiläen
Bei den folgenden persönlichen Jubiläen werden auf Rücksprache mit dem
Jubilar Ständchen gesungen und dazu folgende kleine Aufmerksamkeiten überreicht:
Anlass |
Aktive Mitglieder (Sänger) |
Fördernde Mitglieder |
50. Geburtstag |
Weinpräsent u. Grußkarte |
Weinpräsent u. Grußkarte |
60. Geburtstag |
Weinpräsent u. Grußkarte |
Weinpräsent u. Grußkarte |
70. Geburtstag |
Weinpräsent u. Grußkarte |
Weinpräsent u. Grußkarte |
75. Geburtstag |
Weinpräsent u. Grußkarte |
Weinpräsent u. Grußkarte |
80. Geburtstag |
Weinpräsent u. Grußkarte |
Weinpräsent u. Grußkarte |
85. Geburtstag |
Weinpräsent u. Grußkarte |
Weinpräsent u. Grußkarte |
90. Geburtstag |
Weinpräsent u. Grußkarte |
Weinpräsent u. Grußkarte |
95. Geburtstag |
Weinpräsent u. Grußkarte |
Weinpräsent u. Grußkarte |
|
|
|
Hochzeit |
Geschenk nach Rücksprache |
entfällt |
Geburt / Taufe |
Geschenk nach Rücksprache |
entfällt |
|
|
|
Goldene Konfirmation |
Einzelentscheidung auf Anfrage |
entfällt |
Goldene Hochzeit |
Einzelentscheidung auf Anfrage |
entfällt |
Sind die Sänger zu den Festlichkeiten eingeladen, erhält der Jubilar ein
Präsent aus der Vereinskasse. Zudem wird ein angemessener Obolus von jedem
teilnehmenden Sänger erwartet.
3. Ehrungen bei Vereinsjubiläen
Bei den folgenden Vereinszugehörigkeiten ist eine Ehrung bei der
Hauptversammlung vorgesehen
Vereinszugehörigkeit |
Aktive Mitglieder (Sänger) |
Fördernde Mitglieder |
15
Jahre |
Urkunde, Wein- oder Sektpräsent |
entfällt |
25
Jahre |
Urkunde, Wein- oder Sektpräsent |
Urkunde und Wein- od. Sektpräsent |
50
Jahre |
Urkunde, Wein- oder Sektpräsent |
Urkunde und Wein- od. Sektpräsent |
60
Jahre |
Urkunde, Wein- oder Sektpräsent |
Urkunde und Wein- od. Sektpräsent |
70
Jahre |
Urkunde, Wein- oder Sektpräsent |
Urkunde und Wein- od. Sektpräsent |
80
Jahre |
Urkunde, Wein- oder Sektpräsent |
Urkunde und Wein- od. Sektpräsent |
|
|
|
≥
25 Jahre und
≥
60 Jahre alt |
Ernennung zum Ehrenmitglied mit goldene
Vereinsehrennadel und Wein-/Sektpräsent |
entfällt |
≥
40 Jahre |
Ernennung zum Ehrenmitglied mit goldene
Vereinsehrennadel und Wein-/Sektpräsent |
Ernennung zum Ehrenmitglied mit goldene
Vereinsehrennadel und Wein-/Sektpräsent |
4. Verbandsehrungen
Verbandsehrungen für aktive Sänger und Chorleiter werden entsprechend den Richtlinien bei SCV und DCV beantragt und auf Ehrungsmatinee des Bezirks „Neckar-Erms“ mit Urkunde und Verbandsehrennadel überreicht. Der Verein überreicht zusätzlich dem Jubilar ein Präsent an der Weihnachts- und Jahresfeier.
5. Beerdigungen und Trauerfeiern
Den Angehörigen der Vereinsmitglieder wird
angeboten, dass der Männerchor die Beerdigung bzw. Trauerfeier des
Vereinsmitgliedes umrahmt.
Bei einem aktiven bzw. ehemals langjährig aktiven Mitglied wird eine
Todesanzeige (Nachruf) in der Presse annonciert und eine Blumenschale mit
Schleife am Grabe niedergelegt.
6. Sonstige Ehrungen
Über weitere Ehrungen und Anlässe wird im Einzelnen entschieden.