Entwurf Vereinsordnung 4.11.2019_1

Vereinsordnungen

Wichtig: Alle §§ müssen als Ergänzung zur Satzung des Vereins betrachtet werden und es darf keinen Widerspruch zu Satzungsbestimmungen geben.
Satzungsbestimmungen haben gegenüber den Bestimmungen dieser Vereinsordnungen Vorrang.
Männer und Frauen werden von dieser Vereinsordnung gleichermaßen angesprochen. Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit des Textes wird in dieser Vereinsordnung durchgängig die maskuline Form verwendet.  

Nr. 1: Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. 

§ 2 Beschlüsse

1.    Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

2.    Die beschlossenen Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§3 Beiträge

Folgende Mitgliedsbeiträge wurden von der Mitgliederversammlung ab dem Jahr 2010 beschlossen:

Beitrags-klasse

Mitgliedsform

Beitragshöhe
pro Jahr

01

Erwachsene

über 18 Jahre, welche nicht unter Beitragsklasse 03 fallen

35 EUR

02

Kinder und Jugendliche (Schüler; Studenten und Auszubildende bis zum 18. Lebensjahr)

0,- €
(beitragsfrei)

03

Partnerbeitrag - Erwachsene ermäßigt
Ehe-/Lebenspartner, im Haushalt lebende Kinder über 18 Jahre in der Ausbildung

25 EUR

04

Ehrenmitglieder

0,- €
(beitragsfrei)

In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Unfallversicherung des Schwäbischen Chorverbandes enthalten.
Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel zum 01.06. des Jahres auf das Vereinskonto per SEPA Lastschrift abgebucht. Beitragseinzüge nach Rücklastschriften erfolgen zum 01.08. und 01.10. des Jahres.
Die Liederkranz-Beitragseinzüge sind an der Angabe der Vereinsmitgliedsnummer (Mandatsreferenz) und der Gläubigeridentifikationsnummer auf der Lastschrift zu erkennen.
Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Bei Vereinsaustritt wird der gezahlte Jahresbeitrag nicht zurückerstattet.
Ermäßigte Beitragsform der Beitragsklasse 03 muss beantragt und nachweislich begründet werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

§4 Gebühren

Der Vorstand legt die Gebühren fest. So kann z.B. für den Verleih / die Nutzung von Vereinseigentum eine entsprechende Leihgebühr sowie Sicherheit (Kaution) gefordert werden.
Der eingenommene Betrag ist für die Wartung, Pflege und Instandhaltung des Vereinseigentums zu verwenden. Insbesondere sicherheitsrelevante Komponenten sind den Vorschriften entsprechend regelmäßig zu prüfen. Schadhaftes Vereinseigentum ist der Benutzung zu entziehen
 

§5. Umlagen

Durch die Mitgliederversammlung können ggf. nach Erfordernis z.B. für Festveranstaltungen, Konzertreisen, Vereinsausflüge, zeitlich befristete Projekte, Sänger-Fortbildungen usw. Umlagen beschlossen werden.

§ 6 Spendenkonto

Bank: Vereinigte Volksbanken
BLZ/BIC: GENODES1BBV
Konto/IBAN: DE55 6039 0000 0714 3520 20

§7 Beitrittsformular

Aktuelles Beitrittsformular mit Datenschutzerklärung inklusive Bild- und Tonrechte ist auf der Vereins-Homepage unter www.Liederkranz-Walddorf.de abrufbar.

Nr. 2: Ehrungsordnung (Ehrungskatalog)  

1. Grundsätze

Diese Ehrungsordnung (Ehrungskatalog) ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt die Ehrungen der aktiven und fördernden/passiven Mitglieder und listet diese zusammengefasst auf.
Die Ehrungsordnung wird von der Mitgliederversammlung verabschiedet. Änderungen können nur durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Satzungsbestimmungen haben gegenüber den Bestimmungen dieser Vereinsordnung Vorrang.
Die Sachzuwendungen orientieren sich an den steuerlich zulässigen Sätzen und können in begründeten Einzelfällen durch den Vorstand abweichend festgelegt werden.

2. Ehrungen bei persönlichen Jubiläen

Bei den folgenden persönlichen Jubiläen werden auf Rücksprache mit dem Jubilar Ständchen gesungen und dazu folgende kleine Aufmerksamkeiten überreicht:

Anlass

Aktive Mitglieder (Sänger)

Fördernde Mitglieder

50. Geburtstag

Weinpräsent u. Grußkarte

Weinpräsent u. Grußkarte

60. Geburtstag

Weinpräsent u. Grußkarte

Weinpräsent u. Grußkarte

70. Geburtstag

Weinpräsent u. Grußkarte

Weinpräsent u. Grußkarte

75. Geburtstag

Weinpräsent u. Grußkarte

Weinpräsent u. Grußkarte

80. Geburtstag

Weinpräsent u. Grußkarte

Weinpräsent u. Grußkarte

85. Geburtstag

Weinpräsent u. Grußkarte

Weinpräsent u. Grußkarte

90. Geburtstag

Weinpräsent u. Grußkarte

Weinpräsent u. Grußkarte

95. Geburtstag

Weinpräsent u. Grußkarte

Weinpräsent u. Grußkarte

 

 

 

Hochzeit

Geschenk nach Rücksprache

entfällt

Geburt / Taufe

Geschenk nach Rücksprache

entfällt

 

 

 

Goldene Konfirmation

Einzelentscheidung auf Anfrage

entfällt

Goldene Hochzeit

Einzelentscheidung auf Anfrage

entfällt

Sind die Sänger zu den Festlichkeiten eingeladen, erhält der Jubilar ein Präsent aus der Vereinskasse. Zudem wird ein angemessener Obolus von jedem teilnehmenden Sänger erwartet.

3. Ehrungen bei Vereinsjubiläen

Bei den folgenden Vereinszugehörigkeiten ist eine Ehrung bei der Hauptversammlung vorgesehen

Vereinszugehörigkeit

Aktive Mitglieder (Sänger)

Fördernde Mitglieder

15 Jahre

Urkunde, Wein- oder Sektpräsent

entfällt

25 Jahre

Urkunde, Wein- oder Sektpräsent

Urkunde und Wein- od. Sektpräsent

50 Jahre

Urkunde, Wein- oder Sektpräsent

Urkunde und Wein- od. Sektpräsent

60 Jahre

Urkunde, Wein- oder Sektpräsent

Urkunde und Wein- od. Sektpräsent

70 Jahre

Urkunde, Wein- oder Sektpräsent

Urkunde und Wein- od. Sektpräsent

80 Jahre

Urkunde, Wein- oder Sektpräsent

Urkunde und Wein- od. Sektpräsent

 

 

 

≥ 25 Jahre und

≥ 60 Jahre alt

Ernennung zum Ehrenmitglied mit goldene Vereinsehrennadel und Wein-/Sektpräsent

entfällt

≥ 40 Jahre

Ernennung zum Ehrenmitglied mit goldene Vereinsehrennadel und Wein-/Sektpräsent

Ernennung zum Ehrenmitglied mit goldene Vereinsehrennadel und Wein-/Sektpräsent

4. Verbandsehrungen

Verbandsehrungen für aktive Sänger und Chorleiter werden entsprechend den Richtlinien bei SCV und DCV beantragt und auf Ehrungsmatinee des Bezirks „Neckar-Erms“ mit Urkunde und Verbandsehrennadel überreicht. Der Verein überreicht zusätzlich dem Jubilar ein Präsent an der Weihnachts- und Jahresfeier.

5. Beerdigungen und Trauerfeiern

Den Angehörigen der Vereinsmitglieder wird angeboten, dass der Männerchor die Beerdigung bzw. Trauerfeier des Vereinsmitgliedes umrahmt.
Bei einem aktiven bzw. ehemals langjährig aktiven Mitglied wird eine Todesanzeige (Nachruf) in der Presse annonciert und eine Blumenschale mit Schleife am Grabe niedergelegt.

6. Sonstige Ehrungen

Über weitere Ehrungen und Anlässe wird im Einzelnen entschieden.